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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

der Crazzzy Hall GmbH für Zero Latency Lippstadt

Stand: 07.09.2026

1. Anbieter und Geltungsbereich

Betreiber von Zero Latency Lippstadt und Vertragspartner des Kunden ist:

Crazzzy Hall GmbH
Brandenburger Str. 1
59555 Lippstadt
E-Mail: kontakt@zerolatency-lippstadt.de

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Buchungen und Verträge über Virtual-Reality-Erlebnisse, Veranstaltungen, Gruppenbuchungen, Gutscheine und damit zusammenhängende Leistungen der Crazzzy Hall GmbH am Standort Zero Latency Lippstadt.

Abweichende Geschäftsbedingungen eines Kunden gelten nur, wenn die Crazzzy Hall GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat.

Gegenüber Unternehmern wird der Einbeziehung entgegenstehender oder ergänzender Geschäftsbedingungen ausdrücklich widersprochen.


2. Vertragsschluss und Buchung

Die Darstellung von Leistungen, Spielzeiten und Preisen auf unserer Website oder innerhalb des von uns eingesetzten Buchungssystems stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.

Mit Abschluss des Buchungsvorgangs gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages über die ausgewählte Leistung ab.

Der Vertrag kommt mit der Buchungsbestätigung durch die Crazzzy Hall GmbH beziehungsweise das von ihr eingesetzte Buchungssystem zustande.

Der Kunde ist verpflichtet, die bei der Buchung angegebenen Daten vollständig und richtig anzugeben und eine erreichbare E-Mail-Adresse zu verwenden.

Die Buchungsbestätigung ist vom Kunden auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Fehler oder Abweichungen sollten uns unverzüglich mitgeteilt werden.


3. Preise und Zahlung

Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung im Buchungssystem beziehungsweise am Standort ausgewiesenen Preise.

Die gegenüber Verbrauchern ausgewiesenen Endpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.

Die jeweils verfügbaren Zahlungsmöglichkeiten werden im Buchungsvorgang beziehungsweise vor Ort angezeigt.

Bei Onlinebuchungen kann eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung erforderlich sein.


4. Leistungsumfang und gebuchte Spielzeit

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Buchungsbestätigung.

Die bei der Buchung angegebene Uhrzeit ist grundsätzlich die Ankunfts- beziehungsweise Check-in-Zeit.

Vor dem eigentlichen Spielerlebnis sind regelmäßig etwa 10 bis 15 Minuten für Check-in, Vorbereitung, Ausrüstung und Sicherheitseinweisung erforderlich.

Der Kunde und alle Teilnehmer sind dafür verantwortlich, rechtzeitig am Standort zu erscheinen.

Die tatsächliche Dauer eines Spielerlebnisses kann je nach gebuchtem Spiel, Einweisung, technischen Abläufen und gebuchtem Paket variieren.


5. Sicherheitseinweisung und Verhalten

Die Sicherheit der Teilnehmer hat höchste Priorität.

Vor Beginn des Spielerlebnisses erhalten die Teilnehmer eine Einweisung in die Nutzung der Virtual-Reality-Ausrüstung sowie in die maßgeblichen Sicherheits- und Verhaltensregeln.

Alle Teilnehmer sind verpflichtet,

  • die Sicherheitshinweise und Spielregeln zu beachten,
  • den Anweisungen unserer Mitarbeiter Folge zu leisten,
  • die bereitgestellte Ausrüstung bestimmungsgemäß zu verwenden,
  • andere Personen weder vorsätzlich noch fahrlässig zu gefährden,
  • unnötigen Körperkontakt mit anderen Teilnehmern zu vermeiden,
  • die Ausrüstung anderer Teilnehmer nicht zu berühren oder zu manipulieren und
  • sich innerhalb der vorgesehenen Spiel- und Sicherheitsbereiche aufzuhalten.

Die Teilnehmer dürfen technische Geräte, Headsets, Controller oder sonstige Ausrüstung nicht eigenmächtig verändern, öffnen oder zweckwidrig verwenden.


6. Typische Risiken von Virtual Reality und Free-Roam-VR

Bei Free-Roam-Virtual-Reality bewegen sich Teilnehmer körperlich innerhalb eines dafür vorgesehenen Spielbereichs, während ihre tatsächliche Umgebung durch das Virtual-Reality-Headset nur eingeschränkt wahrgenommen wird.

Trotz moderner Tracking- und Sicherheitssysteme können typische Risiken körperlicher Aktivität und der Nutzung von Virtual Reality nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Hierzu können insbesondere gehören:

  • Stolpern oder Stürze,
  • unbeabsichtigte Zusammenstöße,
  • Gleichgewichts- oder Orientierungsprobleme,
  • Schwindel,
  • Übelkeit,
  • Kopfschmerzen oder
  • sonstiges vorübergehendes Unwohlsein.

Teilnehmer müssen das Spiel unverzüglich unterbrechen und einen Mitarbeiter informieren, wenn während der Nutzung gesundheitliche Beschwerden oder Orientierungsprobleme auftreten.

Diese Hinweise stellen keinen Ausschluss oder eine Beschränkung gesetzlicher Ansprüche des Teilnehmers dar.


7. Gesundheitliche Voraussetzungen

Teilnehmer müssen körperlich und geistig in der Lage sein, das jeweilige Virtual-Reality-Erlebnis sicher zu nutzen und die Sicherheitsanweisungen zu verstehen und zu befolgen.

Personen, bei denen aufgrund einer Erkrankung, Schwangerschaft, Verletzung oder sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigung Zweifel bestehen, ob die Teilnahme gesundheitlich unbedenklich ist, sollten vor der Teilnahme medizinischen Rat einholen.

Dies gilt insbesondere bei Erkrankungen oder Beschwerden wie beispielsweise:

  • Epilepsie oder erhöhter Anfallsneigung,
  • schweren Herz- oder Kreislauferkrankungen,
  • erheblichen Gleichgewichts- oder Orientierungsstörungen,
  • akuten Verletzungen oder Knochenbrüchen,
  • schweren Bewegungseinschränkungen oder
  • sonstigen Erkrankungen, bei denen körperliche Bewegung oder Virtual Reality ein erhöhtes gesundheitliches Risiko darstellen kann.

Die Crazzzy Hall GmbH und ihre Mitarbeiter erteilen keine medizinische Beratung.

Bestehen aufgrund der konkreten gesundheitlichen Situation eines Teilnehmers, aufgrund technischer Anforderungen des eingesetzten Systems oder aufgrund von Herstellervorgaben konkrete Sicherheitsbedenken, kann die Teilnahme verweigert oder beendet werden, soweit dies zum Schutz des Teilnehmers oder anderer Personen erforderlich ist.

Eine Entscheidung über die Teilnahme wird nicht allein aufgrund einer Behinderung oder der Nutzung einer Mobilitätshilfe getroffen, sondern anhand der konkreten sicherheitsrelevanten Voraussetzungen des jeweiligen Spiels und Systems.


8. Alkohol, Drogen und sonstige Beeinträchtigungen

Die Teilnahme unter erkennbarem Einfluss von Alkohol, illegalen Drogen oder anderen Substanzen, die Wahrnehmung, Reaktionsfähigkeit, Gleichgewicht oder Urteilsvermögen erheblich beeinträchtigen können, ist nicht gestattet.

Bestehen begründete Zweifel an der sicheren Teilnahmefähigkeit, sind unsere Mitarbeiter berechtigt, die Teilnahme aus Sicherheitsgründen zu verweigern oder zu beenden.

Die gesetzlichen Rechte beider Vertragsparteien bleiben hiervon unberührt.


9. Minderjährige und Altersbeschränkungen

Für einzelne Spiele und Virtual-Reality-Erlebnisse können unterschiedliche Alters- oder Sicherheitsanforderungen gelten.

Maßgeblich sind die für das jeweilige Spiel ausgewiesenen Altersangaben sowie gegebenenfalls gesetzliche Altersbeschränkungen, verbindliche Herstelleranforderungen und sicherheitsbedingte Mindestanforderungen.

Eine Zustimmung der Eltern hebt gesetzlich vorgeschriebene Altersbeschränkungen oder zwingende Sicherheitsvorgaben nicht auf.

Teilnehmer unter 16 Jahren müssen während ihres Aufenthalts von einem Elternteil, Erziehungsberechtigten oder einer von den Erziehungsberechtigten entsprechend bevollmächtigten volljährigen Aufsichtsperson begleitet werden.

Bei Teilnehmern unter 12 Jahren kann je nach eingesetztem Spiel und System zusätzlich erforderlich sein, dass eine volljährige Begleitperson am Spielerlebnis teilnimmt.

Teilnehmer im Alter von 16 und 17 Jahren können grundsätzlich ohne ständige Begleitung teilnehmen, sofern die erforderliche Zustimmung eines Erziehungsberechtigten vorliegt und für das konkrete Spiel keine weitergehenden Vorgaben gelten.

Die Crazzzy Hall GmbH kann bei berechtigten Zweifeln einen geeigneten Altersnachweis oder einen Nachweis über die Zustimmung beziehungsweise Bevollmächtigung verlangen.


10. Hausrecht und Ausschluss von der Teilnahme

Unsere Mitarbeiter und Bevollmächtigten üben das Hausrecht aus.

Ein Teilnehmer kann insbesondere dann von einem Spiel oder vom weiteren Aufenthalt ausgeschlossen werden, wenn er

  • trotz Aufforderung Sicherheitsanweisungen nicht befolgt,
  • andere Besucher oder Mitarbeiter gefährdet,
  • technische Ausrüstung vorsätzlich oder erheblich unsachgemäß behandelt,
  • andere Personen belästigt oder bedroht,
  • sich aggressiv oder erheblich störend verhält,
  • erkennbar unter erheblichem Alkohol- oder Drogeneinfluss steht oder
  • auf sonstige erhebliche Weise gegen unsere Haus- oder Sicherheitsregeln verstößt.

Soweit möglich und zumutbar, wird der Teilnehmer vor einem Ausschluss auf sein Fehlverhalten hingewiesen und erhält Gelegenheit, dieses einzustellen.

Bei unmittelbarer Gefahr für Personen, Anlagen oder den sicheren Betriebsablauf kann ein sofortiger Ausschluss erfolgen.

Gesetzliche Ansprüche und Rechte beider Vertragsparteien bleiben unberührt.


11. Rauchverbot, Speisen und Getränke

In den dafür nicht ausdrücklich vorgesehenen Bereichen besteht Rauchverbot.

Speisen und Getränke dürfen aus Sicherheits- und Hygienegründen nur in den hierfür vorgesehenen beziehungsweise von unseren Mitarbeitern freigegebenen Bereichen verzehrt werden.

Das Mitnehmen von Speisen, Getränken oder offenen Flüssigkeiten in die Spielbereiche ist nicht gestattet.


12. Verspätung

Die gebuchte Ankunftszeit ist einzuhalten.

Bei einer verspäteten Ankunft von bis zu 15 Minuten versuchen wir, die Teilnahme im Rahmen des betrieblich und technisch Möglichen noch zu ermöglichen.

Hierdurch kann sich die zur Verfügung stehende Spielzeit verkürzen. Ein Anspruch auf Verlängerung über das ursprünglich gebuchte Zeitfenster hinaus besteht nicht, wenn die Verspätung vom Kunden oder Teilnehmer zu vertreten ist.

Bei einer Verspätung von mehr als 15 Minuten kann eine Teilnahme unter Umständen nicht mehr möglich sein, insbesondere wenn hierdurch nachfolgende Buchungen beeinträchtigt würden oder die erforderliche Sicherheitseinweisung beziehungsweise technische Vorbereitung nicht mehr ordnungsgemäß durchgeführt werden kann.

Bei Gruppenbuchungen kann die Gruppe entscheiden, ohne einen verspäteten Teilnehmer zu beginnen. Hat das Spiel bereits begonnen, kann ein nachträglicher Einstieg aus technischen oder sicherheitsbedingten Gründen ausgeschlossen sein.

Bei absehbarer Verspätung bitten wir um möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme unter:

kontakt@zerolatency-lippstadt.de


13. Nichterscheinen

Erscheint der Kunde beziehungsweise die gebuchte Gruppe ohne vorherige Stornierung nicht zum vereinbarten Termin oder so spät, dass eine Teilnahme nicht mehr möglich ist, bleibt der vereinbarte Preis grundsätzlich geschuldet, soweit die Crazzzy Hall GmbH die vereinbarte Leistung ordnungsgemäß angeboten und die Nichtteilnahme nicht zu vertreten hat.

Die Crazzzy Hall GmbH muss sich dabei gesetzlich anzurechnende ersparte Aufwendungen sowie Vorteile aus einer anderweitigen Verwendung des freigewordenen Termins anrechnen lassen.

Dem Kunden bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Soweit eine Flex-Option gebucht wurde, gelten ergänzend die Regelungen unter Ziffer 16.


14. Umbuchungen

Eine Umbuchung auf einen anderen verfügbaren Termin ist grundsätzlich bis 48 Stunden vor der gebuchten Ankunftszeit kostenfrei möglich.

Die Umbuchung steht unter dem Vorbehalt verfügbarer Kapazitäten.

Innerhalb von weniger als 48 Stunden vor dem gebuchten Termin besteht ohne gebuchte Flex-Option kein Anspruch auf eine Umbuchung.

Soweit wir dennoch kurzfristig eine Umbuchung ermöglichen, erfolgt diese als freiwillige Kulanzleistung und begründet keinen Anspruch auf entsprechende Umbuchungen in zukünftigen Fällen.

Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.


15. Stornierung durch den Kunden

Für termingebundene Buchungen gelten folgende freiwillige Stornierungsbedingungen:

Eine Stornierung ist bis 48 Stunden vor der vereinbarten Ankunftszeit möglich.

Bei einer solchen rechtzeitigen Stornierung wird der für die stornierte Buchung gezahlte Betrag als Guthaben für eine zukünftige Buchung bei Zero Latency Lippstadt bereitgestellt.

Ein Anspruch auf Auszahlung dieses freiwillig gewährten Guthabens besteht nicht.

Innerhalb von weniger als 48 Stunden vor dem gebuchten Termin ist eine freiwillige Stornierung ohne Flex-Option grundsätzlich nicht mehr möglich.

Zwingende gesetzliche Rückzahlungs-, Rücktritts-, Minderungs- oder Schadensersatzansprüche des Kunden bleiben von diesen Regelungen vollständig unberührt.


16. Optionale Flex-Option

Soweit im Buchungsvorgang angeboten, kann der Kunde gegen ein zusätzliches Entgelt eine Flex-Option für seine Buchung erwerben.

Die Flex-Option ist eine freiwillige zusätzliche Vertragsleistung der Crazzzy Hall GmbH und keine Versicherung.

Soweit im jeweiligen Buchungsvorgang nichts Abweichendes ausdrücklich angegeben wird, umfasst die Flex-Option einmalig eine der folgenden Möglichkeiten:

  • Stornierung der gebuchten Leistung,
  • Terminverschiebung,
  • Verringerung der gebuchten Teilnehmerzahl oder
  • Erstattung bei Nichterscheinen.

Die Flex-Option muss für die betreffende Buchung ordnungsgemäß mitgebucht und bezahlt worden sein.

Bei einer Stornierung unter Nutzung der Flex-Option wird der auf die stornierte Hauptleistung entfallende bereits gezahlte Betrag erstattet.

Das für die Flex-Option selbst entrichtete Entgelt wird nach ihrer Inanspruchnahme nicht erstattet.

Eine Terminverschiebung kann nur auf einen verfügbaren Termin erfolgen.

Bei einer Verringerung der Teilnehmerzahl wird der auf die wirksam abgemeldeten Teilnehmer entfallende Buchungsbetrag erstattet.

Soll die Flex-Option wegen vollständigen Nichterscheinens genutzt werden, muss sich der Kunde spätestens innerhalb von 7 Tagen nach dem ursprünglich gebuchten Termin mit uns in Verbindung setzen.

Die Flex-Option kann pro Buchung nur einmal in Anspruch genommen werden.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unabhängig von der Flex-Option bestehen.


17. Absage oder Änderung durch die Crazzzy Hall GmbH

Sollte eine gebuchte Leistung aus Gründen, die im Verantwortungsbereich der Crazzzy Hall GmbH liegen, nicht durchgeführt werden können, werden wir dem Kunden nach Möglichkeit einen geeigneten Ersatztermin anbieten.

Möchte der Kunde keinen Ersatztermin oder ist ein solcher nicht möglich oder nicht zumutbar, wird ein für die ausgefallene Leistung bereits gezahlter Betrag erstattet.

Dies gilt insbesondere bei erheblichen technischen Störungen, aufgrund derer die gebuchte Hauptleistung nicht durchgeführt werden kann.

Ist lediglich ein bestimmtes Spiel technisch nicht verfügbar, kann nach Abstimmung mit dem Kunden ein vergleichbares anderes Spiel angeboten werden.

Zwingende gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.

Soweit eine Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder eines sonstigen von keiner Vertragspartei zu vertretenden Ereignisses nicht durchgeführt werden kann, richten sich die Rechte und Pflichten der Parteien nach den gesetzlichen Vorschriften.


18. Technische Störungen während des Spiels

Bei Virtual-Reality-Systemen können trotz regelmäßiger Wartung technische Störungen auftreten.

Tritt während eines Spiels eine erhebliche technische Störung auf, wird die Crazzzy Hall GmbH zunächst versuchen, die Störung zu beheben oder das Erlebnis fortzusetzen.

Ist dies nicht innerhalb eines angemessenen Zeitraums möglich und wird die gebuchte Leistung dadurch wesentlich beeinträchtigt, wird je nach Umfang der Beeinträchtigung insbesondere

  • eine angemessene Ersatzspielzeit,
  • ein Ersatztermin oder
  • eine angemessene Erstattung

angeboten beziehungsweise gewährt, soweit dies gesetzlich erforderlich ist.

Weitergehende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.


19. Gruppenbuchungen

Eine Person kann eine Buchung für mehrere Teilnehmer vornehmen.

Der Buchende ist verpflichtet, die übrigen Teilnehmer rechtzeitig über die für die Teilnahme maßgeblichen Sicherheits-, Alters- und Verhaltensregeln zu informieren.

Der Buchende übernimmt allein durch die Gruppenbuchung keine über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Haftung für andere Teilnehmer.

Jeder Teilnehmer ist verpflichtet, die Sicherheitsanweisungen und Hausregeln selbst einzuhalten.

Soweit erforderlich, kann vor Beginn des Spielerlebnisses von einzelnen Teilnehmern beziehungsweise bei Minderjährigen von ihren gesetzlichen Vertretern eine gesonderte Teilnahme- oder Sicherheitserklärung verlangt werden.


20. Teilnahme- und Sicherheitserklärung

Vor der Teilnahme kann eine gesonderte Teilnahme- und Sicherheitserklärung erforderlich sein.

Eine solche Erklärung dient insbesondere der Bestätigung, dass

  • die Sicherheitshinweise zur Kenntnis genommen wurden,
  • die Anweisungen unserer Mitarbeiter beachtet werden,
  • die Ausrüstung bestimmungsgemäß verwendet wird und
  • bei gesundheitlichem Unwohlsein die Teilnahme unterbrochen wird.

Eine Teilnahme- und Sicherheitserklärung stellt keinen Verzicht auf gesetzliche Haftungs-, Schadensersatz- oder sonstige Rechte des Teilnehmers dar.


21. Foto- und Videoaufnahmen

Die Buchung oder Teilnahme an einem Virtual-Reality-Erlebnis beinhaltet keine automatische Einwilligung in die Veröffentlichung von Foto-, Video- oder Tonaufnahmen zu Werbezwecken.

Foto- oder Videoaufnahmen für Werbung, Website oder Social Media werden nur auf Grundlage einer gesonderten rechtlichen Grundlage und – soweit erforderlich – einer vorherigen freiwilligen Einwilligung angefertigt beziehungsweise veröffentlicht.

Die Verweigerung einer freiwilligen Werbeeinwilligung hat keinen Einfluss auf die Möglichkeit zur Teilnahme am gebuchten Erlebnis.

Für Minderjährige werden, soweit erforderlich, gesonderte Einwilligungen der hierfür berechtigten Personen eingeholt.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus unserer Datenschutzerklärung.


22. Persönliche Gegenstände und Schließfächer

Soweit verfügbar, stellen wir Schließfächer beziehungsweise geeignete Ablagemöglichkeiten für persönliche Gegenstände zur Verfügung.

Der Besucher ist verpflichtet, persönliche Gegenstände sorgfältig aufzubewahren und zur Verfügung gestellte Schließfächer ordnungsgemäß zu verschließen.

Mit der Bereitstellung eines Schließfachs wird grundsätzlich keine gesonderte Bewachung oder Verwahrung persönlicher Gegenstände übernommen, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Gefahrstoffe, illegale Gegenstände oder sonstige verbotene Substanzen dürfen nicht in Schließfächern aufbewahrt werden.

Flüssigkeiten sind so aufzubewahren, dass ein Auslaufen ausgeschlossen ist.

Für Verlust, Diebstahl oder Beschädigung gelten die Haftungsregelungen dieser AGB und die gesetzlichen Vorschriften.


23. Beschädigung von Ausrüstung und Einrichtungen

Teilnehmer haben die zur Verfügung gestellte technische Ausrüstung und sämtliche Einrichtungen sorgfältig und bestimmungsgemäß zu behandeln.

Für schuldhaft verursachte Beschädigungen gelten die gesetzlichen Haftungsvorschriften.

Eine verschuldensunabhängige Haftung des Teilnehmers wird durch diese AGB nicht begründet.

Für Minderjährige gelten die gesetzlichen Vorschriften.


24. Haftung der Crazzzy Hall GmbH

Die Crazzzy Hall GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung der Crazzzy Hall GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Für sonstige Schäden haftet die Crazzzy Hall GmbH unbeschränkt, sofern diese auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Crazzzy Hall GmbH, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet die Crazzzy Hall GmbH für sonstige Schäden nur auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit zwingende gesetzliche Haftungsvorschriften entgegenstehen.

Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige zwingende gesetzliche Ansprüche bleiben unberührt.


25. Mitverschulden des Teilnehmers

Verursacht oder erhöht ein Teilnehmer einen Schaden schuldhaft dadurch, dass er beispielsweise Sicherheitsanweisungen missachtet, technische Ausrüstung zweckwidrig verwendet oder sich entgegen ausdrücklicher Anweisungen verhält, richtet sich eine etwaige Schadensteilung nach den gesetzlichen Vorschriften über das Mitverschulden.

Ein pauschaler Haftungsverzicht des Teilnehmers ist damit nicht verbunden.


26. Medizinische Notfälle

Bei einem medizinischen Notfall sind unsere Mitarbeiter berechtigt, im erforderlichen Umfang Erste Hilfe zu leisten und den Rettungsdienst oder andere geeignete Hilfe zu verständigen.

Eine weitergehende medizinische Behandlung erfolgt ausschließlich durch entsprechend befugte Personen.

Die hierdurch entstehenden Kosten richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften und den jeweiligen Umständen des Einzelfalls.


27. Wertgutscheine

Entgeltlich erworbene Wertgutscheine können für die jeweils dafür vorgesehenen Leistungen von Zero Latency Lippstadt eingesetzt werden.

Für entgeltlich erworbene Wertgutscheine gilt grundsätzlich die gesetzliche regelmäßige Verjährungsfrist.

Diese beträgt grundsätzlich drei Jahre und beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Ein im Jahr 2026 erworbener regulärer Wertgutschein ist damit grundsätzlich bis zum 31.12.2029 einlösbar.

Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist ausgeschlossen, soweit kein gesetzlicher Anspruch auf Auszahlung besteht.

Für unentgeltlich ausgegebene Aktions-, Werbe- oder Kulanzgutscheine können abweichende, auf dem jeweiligen Gutschein ausgewiesene Einlösefristen gelten.

Gesetzliche Rechte des Kunden bleiben unberührt.


28. Widerrufsrecht bei termingebundenen Freizeitbuchungen

Bei Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen besteht für Verbraucher bei einem Fernabsatzvertrag grundsätzlich kein gesetzliches Widerrufsrecht, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht.

Dies betrifft insbesondere die Onlinebuchung eines konkret bestimmten Termins für ein Virtual-Reality-Erlebnis.

Das Fehlen eines gesetzlichen Widerrufsrechts berührt die in diesen AGB freiwillig eingeräumten Stornierungs- und Umbuchungsmöglichkeiten nicht.


29. Widerrufsrecht bei Wertgutscheinen

Für den online beziehungsweise im Fernabsatz erfolgenden Erwerb eines nicht an einen konkreten Veranstaltungstermin gebundenen Wertgutscheins kann Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Über ein bestehendes Widerrufsrecht, die Widerrufsfrist und die Ausübung des Widerrufsrechts wird der Verbraucher im Buchungs- beziehungsweise Bestellprozess gesondert informiert.

Diese Regelung lässt zwingende gesetzliche Verbraucherrechte unberührt.


30. Datenschutz

Personenbezogene Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen verarbeitet.

Einzelheiten zu Art, Umfang, Zweck, Rechtsgrundlage und Dauer der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten betroffener Personen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung von Zero Latency Lippstadt.


31. Verbraucherstreitbeilegung

Die Crazzzy Hall GmbH ist nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

Soweit aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften im Einzelfall eine Verpflichtung zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren besteht, bleibt diese unberührt.


32. Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als dadurch der Schutz zwingender Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, nicht entzogen wird.


33. Gerichtsstand für Unternehmer

Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, gelten für den Gerichtsstand die gesetzlichen Vorschriften; soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung zulässig ist, ist der Sitz der Crazzzy Hall GmbH Gerichtsstand.

Für Verbraucher gelten ausschließlich die gesetzlichen Gerichtsstandsregelungen.


34. Schlussbestimmungen

Sollte eine einzelne Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

An die Stelle einer unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.

Individuelle Vereinbarungen zwischen der Crazzzy Hall GmbH und dem Kunden haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.